Deutsche Schillergesellschaft
Mitglieder
Mitglieder der Deutschen Schillergesellschaft
- Jede Person und Institution kann auf Antrag
Mitglied der Gesellschaft werden. Der Vorstand kann im Einvernehmen mit
dem Ausschuss eine Aufnahme ablehnen. Der Beitritt verpflichtet zur
Entrichtung des Jahresbeitrags.
- Die Mitglieder haben
freien Eintritt in das Schiller-Nationalmuseum, erhalten literarische
Jahresgaben und können entsprechend ausgewiesene Publikationen zu ermäßigten Preisen
beziehen.
- Für hervorragende Verdienste um die
Gesellschaft kann die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstands
Ehrenmitglieder ernennen. Personen, denen die Gesellschaft besondere
Stiftungen verdankt, können vom Vorstand zu Stiftermitgliedern ernannt
werden.
- Ehren- und Stiftermitglieder genießen ohne Beitragszahlung alle Rechte eines ordentlichen Mitglieds.
- Ehrenmitglieder haben das Recht, an den Ausschuss-Sitzungen mit beratender Stimme teilzunehmen.
- Die Mitgliedschaft erlischt:
- durch die Erklärung des Austritts, der auf den Schluss des Geschäftsjahres zulässig ist,
- durch
Ausschluss, der bei Rückstand des Beitrags für zwei Geschäftsjahre
durch den Vorstand, bei gröblicher Verletzung der Zwecke der
Gesellschaft auf Antrag des Vorstands durch den Ausschuss verfugt
werden kann.