Mitglieder
Mitglieder der Deutschen Schillergesellschaft
- Jede Person und Institution kann auf Antrag Mitglied der Gesellschaft werden. Der Vorstand kann im Einvernehmen mit dem Ausschuss eine Aufnahme ablehnen. Der Beitritt verpflichtet zur Entrichtung des Jahresbeitrags.
- Die Mitglieder haben freien Eintritt in das Schiller-Nationalmuseum, erhalten literarische Jahresgaben und können entsprechend ausgewiesene Publikationen zu ermäßigten Preisen beziehen.
- Für hervorragende Verdienste um die Gesellschaft kann die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstands Ehrenmitglieder ernennen. Personen, denen die Gesellschaft besondere Stiftungen verdankt, können vom Vorstand zu Stiftermitgliedern ernannt werden.
- Ehren- und Stiftermitglieder genießen ohne Beitragszahlung alle Rechte eines ordentlichen Mitglieds.
- Ehrenmitglieder haben das Recht, an den Ausschuss-Sitzungen mit beratender Stimme teilzunehmen.
- Die Mitgliedschaft erlischt:
- durch die Erklärung des Austritts, der auf den Schluss des Geschäftsjahres zulässig ist,
- durch Ausschluss, der bei Rückstand des Beitrags für zwei Geschäftsjahre durch den Vorstand, bei gröblicher Verletzung der Zwecke der Gesellschaft auf Antrag des Vorstands durch den Ausschuss verfugt werden kann.