Stipendien

Marbach-Stipendien

Marbach-Stipendien

Die »Marbach-Stipendien« setzen einen Hochschulabschluss voraus und werden in drei Kategorien je nach akademischer Qualifikation vergeben: Vollstipendien für Habilitanden, Postdoktorandenstipendien, Graduiertenstipendien, in Ausnahmefällen auch MA-Stipendien. (Unter »Bewerber«, »Wissenschaftler« und »Stipendiat« werden grundsätzlich auch Bewerberinnen, Wissenschaftlerinnen und Stipendiatinnen verstanden.)

Voraussetzungen:

Die Vergabe eines Vollstipendiums setzt voraus, dass der Bewerber sich durch Habilitation oder eine vergleichbare wissenschaftliche Leistung ausgewiesen hat. Bewerber um Graduiertenstipendien sollen Folgendes vorweisen: ein abgeschlossenes Hochschulstudium; den inhaltlichen Zusammenhang des vorgesehenen Projekts mit der Doktorarbeit oder einer entsprechenden wissenschaftlichen Arbeit; ein befürwortendes Gutachten des wissenschaftlichen Betreuers.

In Ausnahmefällen können auch MA-Studierende, das heißt Examenskandidaten der Master-, Magister- und Lehramtsstudiengänge, die ein vielversprechendes, quellenbezogenes Examensprojekt verfolgen, mit einem einmonatigen Aufenthaltsstipendium (Collegienhaus) gefördert werden. Vorzulegen sind in diesem Fall Zeugnisse, eine Projektbeschreibung und ein befürwortendes Gutachten des wissenschaftlichen Betreuers.

Bedingungen:

Notwendig ist ein intensiver Bezug des jeweiligen Forschungsprojekts zu den einzigartigen Beständen der Handschriftenabteilung, der Bibliothek, der Dokumentationsstelle oder der Kunstsammlungen; Überblicksdarstellungen und Arbeiten ohne direkten Quellenbezug können nicht gefördert werden.

Die Stipendiaten führen ihre Studien im Deutschen Literaturarchiv Marbach durch. Am Ende ihres Aufenthalts, spätestens jedoch vier Wochen nach Ablauf des Stipendiums müssen die Stipendiaten einen Arbeitsbericht vorlegen. Das entsprechende Formular ist als Word-Datei und als PDF-Datei erhältlich. Im Arbeitsbericht sollen Verlauf und Ertrag der Forschungsarbeiten am Deutschen Literaturarchiv dargestellt, die benutzten Marbacher Bestände und die beabsichtigte Weise der Publikation benannt werden. Anregungen und Vorschläge für das Deutsche Literaturarchiv sind willkommen.

Das Stipendium wird auf Widerruf bewilligt. Die Bewilligung kann widerrufen werden, wenn sich herausstellt, dass die Angaben in den Antragsunterlagen unrichtig sind oder die eingegangenen Verpflichtungen nicht eingehalten werden. Wird der Arbeitsbericht nicht fristgemäß vorgelegt, können Teilrückzahlungen fällig werden. Im Falle einer Änderung der persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse kann die Bewilligung angepasst werden.

Vergabe:

Als Kriterien für die Vergabe der Stipendien gelten die wissenschaftliche Qualifikation der Bewerber, die Bedeutung ihres Vorhabens für die wissenschaftliche Forschung und die Rolle der Marbacher Bestände für das Forschungsvorhaben. Über die Beschreibung des wissenschaftlichen Vorhabens hinaus müssen diese Gesichtspunkte in den Anträgen berücksichtigt werden. Ein Rechtsanspruch auf ein Stipendium besteht nicht.

Stipendiensätze:

Die Stipendien betragen zur Zeit im Monat

  • für Vollstipendien 1.380,00 €
  • für Postdoktorandenstipendien 1.025,00 €
  • für Graduiertenstipendien 870,00 €
  • für MA-Stipendien ein einmonatiger Gastaufenthalt im Collegienhaus.

Ausländische Stipendiaten können darüber hinaus einen Reisekostenzuschuss beantragen.

Das Stipendium ist weder einkommenssteuer- noch rentenversicherungspflichtig. Es muss innerhalb von 12 Monaten nach der Vergabe abgerufen werden. Hinderungsgründe sind ggf. schriftlich anzugeben. Nach Absprache kann das Stipendium auf zwei Phasen aufgeteilt werden.

Wenn ein Stipendiat sein Gehalt teilweise weiterbezieht, werden die Stipendiensätze reduziert, falls sich in der Summe ein höherer Betrag als das reguläre Nettogehalt ergeben würde.

Collegienhaus:

Für Stipendiaten besteht das Angebot, während des Aufenthaltes im Collegienhaus der Deutschen Schillergesellschaft zu wohnen. Die Miete wird vom Stipendiaten getragen. Ermäßigte Tarife für Studenten können Stipendiaten nicht eingeräumt werden. Die Aufenthaltsstipendien für MA-Stipendiaten bleiben hiervon ausgeschlossen. Mitglieder der Deutschen Schillergesellschaft erhalten einen Preisnachlass von 5 Prozent.

Versicherung:

Für die Zeit des Stipendiums müssen eine Kranken- und eine Unfallversicherung bestehen, die die Kosten in der Bundesrepublik Deutschland tragen. Bei Antritt des Stipendiums ist ein Nachweis darüber vorzulegen. Sollte kein oder ein nicht ausreichender Nachweis vorgelegt werden, vermittelt die Deutsche Schillergesellschaft eine Krankenversicherung. Die Beiträge müssen vom Stipendiaten getragen werden. Bei fehlendem Versicherungsschutz darf das Stipendium nicht angetreten werden.

Anträge:

Anträge werden von den Bewerbern schriftlich, gerne auch per E-Mail (dann möglichst in einer PDF-Datei), an den zuständigen Referenten des Deutschen Literaturarchivs Marbach gerichtet: Dr. Marcel Lepper, Deutsches Literaturarchiv Marbach, Schillerhöhe 8-10, 71672 Marbach am Neckar, E-Mail: stipendien@dla-marbach.de. Zu verwenden ist dabei das Formblatt, das als Word-Datei oder PDF-Datei heruntergeladen werden kann. Über die Anträge entscheidet eine Kommission der Deutschen Schillergesellschaft. Die Anträge müssen jeweils am 31. März und am 30. September vorliegen. Die Vergabe erfolgt in der Regel Ende Mai und Ende November.

Die Bewerbung sollte bestehen aus dem ausgefüllten Formblatt sowie

  1. einem Abstract (10 Zeilen)
  2. einer Kurzdarstellung des Projekts, der Forschungslage, eigener Vorarbeiten, einer Auflistung der Bestände des Deutschen Literaturarchivs, die für das Projekt eingesehen werden sollen und einem Arbeitsplan speziell für die Projektphase im Deutschen Literaturarchiv (insgesamt max. 6 Seiten)
  3. Lebenslauf, Publikationsliste, Zeugnissen
  4. einem Gutachten (bei Postdoktorandenstipendien fakultativ, bei Vollstipendien nicht erforderlich).

Bezeichnung der Stipendien:

Die Mittel für die »Marbach-Stipendien« sind der Deutschen Schillergesellschaft von der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Baden-Württemberg sowie von verschiedenen Mäzenen, Firmen oder Stiftungen zur Verfügung gestellt worden. Für das jeweilige Stipendium wird die Herkunft der Mittel angegeben, sofern sie von privater Stelle stammen.

Publikationen:

Es wird erwartet, dass die Ergebnisse der Arbeit veröffentlicht werden. Ein Belegexemplar der Publikation ist vorzulegen. Bei der Veröffentlichung der Forschungsergebnisse soll auf die Förderung durch das »Marbach-Stipendium« in der durch das Bewilligungsschreiben mitgeteilten Form, z.B. »Marbach-Stipendium des ...« oder: »Marbach-Stipendium aus Mitteln ...«, hingewiesen werden.

Kontakt:

Die Stipendien werden von Dr. Marcel Lepper betreut, dem Forschungsreferenten des Deutschen Literaturarchivs Marbach. E-Mail: Marcel.Lepper(at)dla-marbach.de.