
Registerbegriffe
Die in der Datenbank aufgenommenen Registerbegriffe werden mit der zugehörigen Nummer der Gemeinsamen Normdatei (GND) versehen. Die Anreicherung mit Normdaten dient einerseits der globalen Identifizierung der Registerbegriffe und eröffnet andererseits die Möglichkeit, den entsprechenden Datensatz der Deutschen Nationalbibliothek, der häufig weiterführende Informationen enthält, beim entsprechenden Registerbegriff einzubinden. Bei Orten werden ferner die Geokoordinaten aufgenommen, um sich mit Hilfe entsprechender Visualisierungsinstrumente die Orte zusätzlich auf einer Karte anzeigen lassen zu können. Darüber hinaus ist es in der Datenbank möglich, auch über die verschiedenen Register hinweg, die einzelnen Registereinträge in Beziehung zueinander zu setzen. Dabei wird unterschieden zwischen 1. Verweisungen (siehe auch): dazu gehören etwa der Geburtsname oder ein Pseudonym einer Person und 2. Relationen wie z. B. die Ehe zwischen zwei Personen, der Vater oder die Mutter einer Person, ein Werk einer Person oder der Verlag eines Werkes. Auch werden Informationen wie etwa die Konfession einer Person oder die Zugehörigkeit einer Person zu einer Berufsgruppe strukturiert in der Datenbank hinterlegt.
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