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Österreich-Ungarn

Deskriptor. - geographisches/ethnisches Schlagwort

Media type
  • Normdaten
geographisches/ethnisches Schlagwort
Österreich-Ungarn
Definition
Auf Ministerebene waren Österreich und Ungarn nur durch 3 gemeinsame Ministerien verbunden: Ministerium des Äußeren und des Kaiserlichen und Königlichen Hauses; Reichskriegsministerium; Reichsfinanzministerium. Diese gemeinsamen Ministerien waren kaiserlich und königlich (k.u.k.). Daneben hatten beide Staaten ihre landesüblichen Ressortminister. Daneben gab es noch jeweils ein Finanzministerium u. ein Ministerium für Landesverteidigung jeweils in Österreich u. in Ungarn. Die Ministerien in Österreich waren kaiserlich-königlich (k.k.). Dieses "Königlich" hier bezieht sich in erster Linie auf die österr. Länder, die den Titel eines Königreiches führten, z.B.: Böhmen, Galizien. Die Ministerien in Ungarn waren immer nur königlich (k.) bzw. "magyar királyi" (m.kir.) oder "königlich ungarisch" (kgl.ung.). Diese Kriterien bestimmen auch die Zuordnung anderer Körperschaften. Die offiz. Bezeichnungen für die österr. u. ungar. Reichshälften waren: "Die im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder" bzw. "Die Länder der Ungarischen Krone" (d.h. Ungarn mit dem Nebenland Kroatien-Slawonien). Die hierfür geschaffenen Kurzformen "Cisleithanien" für Österreich u. "Transleithanien" für Ungarn waren nur verwaltungstechnische Begriffe der jeweiligen Reichshälften.
Land
Österreich (- 12.11.1918)
Land
Österreich
Land
Ungarn
Zeit
1867 - 1918
Quelle
Statesman Yearbook 1903
Quelle
Ministerien-Ploetz
Quelle
Großer Historischer Weltatlas, Erläuterungsbd. 3
Quelle
Der Große Brockhaus, 15.Aufl.
Quelle
NUC pre 56
Quelle
M
Quelle
B 2006