Ein Rundschreiben von Koehler & Volckmar aus dem Juli 1945 : [Im Anschluß wiedergegeben:] Verbot der nazistischen Literatur; Verkaufen und Verleihen ist strafbar. Gez.: Der Oberbürgermeister der Stadt Leipzig. [Beitrag in der Reihe:] Aus dem Historischen Archiv des Börsenvereins. [T.] 15. [Mitgeteilt von Hermann Staub.]
Erschienen in: [Buchhandelsgeschichte / Vierteljahresausgabe] Buchhandelsgeschichte : Aufsätze, Rezensionen und Berichte zur Geschichte des Buchwesens. - (1988), 3. - Seite B 119-122
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Ein Rundschreiben von Koehler & Volckmar aus dem Juli 1945 : [Im Anschluß wiedergegeben:] Verbot der nazistischen Literatur; Verkaufen und Verleihen ist strafbar. Gez.: Der Oberbürgermeister der Stadt Leipzig. [Beitrag in der Reihe:] Aus dem Historischen Archiv des Börsenvereins. [T.] 15. [Mitgeteilt von Hermann Staub.]
Content
S2.6.1.7 Buchhandel / Einzelne Epochen
S2.6.4 Buchhandel, Verlagswesen / Einzelne Verleger und Buchhändler
S10.8.4.11.2.10 Deutsche Literatur 1933-1945 / NS-Literatur / Vergleiche und Beziehungen / F3 Einzelne Epochen und Richtungen / Zeitraum 1945-1989
S10.9.1.4.10 Deutsche Literatur 1945-1989 / Zensur, Überwachung
S2.6.4 Buchhandel, Verlagswesen / Einzelne Verleger und Buchhändler
S10.8.4.11.2.10 Deutsche Literatur 1933-1945 / NS-Literatur / Vergleiche und Beziehungen / F3 Einzelne Epochen und Richtungen / Zeitraum 1945-1989
S10.9.1.4.10 Deutsche Literatur 1945-1989 / Zensur, Überwachung