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Ein Rundschreiben von Koehler & Volckmar aus dem Juli 1945 : [Im Anschluß wiedergegeben:] Verbot der nazistischen Literatur; Verkaufen und Verleihen ist strafbar. Gez.: Der Oberbürgermeister der Stadt Leipzig. [Beitrag in der Reihe:] Aus dem Historischen Archiv des Börsenvereins. [T.] 15. [Mitgeteilt von Hermann Staub.]

Erschienen in: [Buchhandelsgeschichte / Vierteljahresausgabe] Buchhandelsgeschichte : Aufsätze, Rezensionen und Berichte zur Geschichte des Buchwesens. - (1988), 3. - Seite B 119-122

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Ein Rundschreiben von Koehler & Volckmar aus dem Juli 1945 : [Im Anschluß wiedergegeben:] Verbot der nazistischen Literatur; Verkaufen und Verleihen ist strafbar. Gez.: Der Oberbürgermeister der Stadt Leipzig. [Beitrag in der Reihe:] Aus dem Historischen Archiv des Börsenvereins. [T.] 15. [Mitgeteilt von Hermann Staub.]