Satzung
Präambel
Die Deutsche Schillergesellschaft e.V. (›DSG‹) ist Eigentümerin des Schiller-Nationalmuseums, des Deutschen Literaturarchivs und des Literaturmuseums der Moderne (zusammen ›DLA‹). Sie hat gemäß § 2 ihrer Satzung insbesondere die Aufgabe,
- das Schiller-Nationalmuseum, das Deutsche Literaturarchiv und das Literaturmuseum der Moderne zu verwalten;
- die Sammlungen zu erhalten, auszubauen und sie der Öffentlichkeit zu erschließen;
- der Pflege, der Erforschung und der Vermittlung der neueren deutschen Literatur zu dienen;
- das geistige Erbe Schillers lebendig zu erhalten.
Das DLA ist die weltweit bedeutendste Einrichtung zur Bewahrung, Vermittlung und Erforschung der neueren deutschen Literatur von der Aufklärung bis in die Zukunft. Der Haushalt der DSG wird hauptsächlich finanziert von Bund und Land Baden-Württemberg, darüber hinaus mit Mitteln des Landkreises Ludwigsburg, der Städte Ludwigsburg und Marbach am Neckar sowie der Kulturstiftungen des Bundes und der Länder. Hinzu kommen private Spenden, insbesondere des Freundeskreises des DLA.
Die Deutsche Literaturstiftung (›DLS‹) soll diese Finanzierung ergänzen, indem sie dem DLA an die Aufgaben der DSG gebundene, langfristig gesicherte, dabei aber frei verfügbare und kurzfristig abrufbare Mittel bereitstellt.
Zugleich soll sie Bürgerinnen und Bürgern, die sich für die Aufgaben der DSG und des DLA einsetzen wollen, die Möglichkeit eröffnen, hierzu auch auf lange Sicht beizutragen, etwa durch Spenden, Zuwendungen oder Vermächtnisse.
Die vollständige Satzung steht als PDF zum Download bereit.
Kontakt
Deutsche Literaturstiftung
Dr. Xiaocui Qiu
Telefon +49-7144 / 848-212
E-Mail info@deutsche-literaturstiftung.de