Satzung
Die Satzung der Deutschen Schillergesellschaft e. V. wurde am 10. März 2012 in der Mitgliederversammlung neu gefasst. Sie wurde am 13. Juli 2018 in § 12 Abs. 1 Satz 1 und § 13 Abs. 2 Satz 5 geändert.
§ 1 Name, Sitz und Zweck
- Die Deutsche Schillergesellschaft e. V. ist ein unter diesem Namen in das Vereinsregister beim Amtsgericht Marbach am Neckar eingetragener rechtsfähiger Verein.
- Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Marbach am Neckar.
- Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, insbesondere kulturelle und wissenschaftliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Die vollständige Satzung steht als PDF zum Download bereit.
Kontakt
Deutsche Schillergesellschaft e.V.
Deutsches Literaturarchiv Marbach
Telefon +49-7144 / 848-0
Telefax +49-7144 / 848-191
E-Mail vorstand@deutsche-schillergesellschaft.de