Neue Satzung für die Deutsche Schillergesellschaft verabschiedet

Nach einem fast zweijährigen Prozess intensiver Beratung hat die Deutsche Schillergesellschaft sich heute, Samstag, 10. März 2012, eine neue Satzung gegeben. Die Mitgliederversammlung verabschiedete am Nachmittag das ihr von Vorstand und Ausschuss sowie im Einvernehmen mit dem Bund, dem Land Baden-Württemberg und dem Freundeskreis vorgelegte Reformpaket. Zu den wesentlichen Punkten der Satzungsreform gehören im Sinne der Empfehlungen des Wissenschaftsrats die Einrichtung eines Kuratoriums, das als neues, verkleinertes Gremium den Ausschuss ablösen wird, die Einrichtung eines Wissenschaftlichen Beirats, der die Organe der DSG berät sowie die Neubestimmung der Kompetenz- und Aufgabenverteilung zwischen den Organen der Deutschen Schillergesellschaft. Zur Annahme der Reform war eine Mehrheit von mindestens 75% der anwesenden Mitglieder notwendig. 294 Mitglieder der DSG waren anwesend, es gab 281 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen und 6 Enthaltungen. Der Deutschen Schillergesellschaft gehören derzeit rund 3100 Mitglieder an.
Das Land Baden-Württemberg hatte den Wissenschaftsrat gebeten, das Deutsche Literaturarchiv Marbach ein zweites Mal zu evaluieren, nachdem eine erste Sat-zungsreform im Jahr 2009 in der Mitgliederversammlung abgelehnt worden war. Die sehr positive Evaluation durch den Wissenschaftsrat im Jahr 2011 beschei-nigte dem Deutschen Literaturarchiv Marbach hervorragende Leistungen trotz unangemessener Strukturen. Er empfahl eine höhere Finanzierung durch Bund und Land, sah aber eine Reform der Organe des Vereins und deren Größe und Zusammensetzung als Voraussetzung an. Die Struktur des Vereins soll künftig dergestalt sein, dass der Erfolg des Instituts nicht von Personalkonstellationen abhängt. Der hauptamtliche Direktor erhält als geschäftsführendes Vorstands-mitglied eigene Kompetenzen im Rahmen der Satzung, um die Institution unmittelbar leiten zu können. Das Kuratorium, das den Ausschuss ablöst, wird künftig zum Aufsichtsorgan, und die Zuwendungsgeber, die 95% der finanziellen Last tragen, werden angemessen vertreten sein. Ein hochrangig besetzter, unabhängiger Wissenschaftlicher Beirat wird alle Organe beraten.
Nicht zuletzt dank den Moderatoren Professor Dr. Janbernd Oebbecke (Münster), Professor Dr. Wolfgang Riedel (Würzburg) und Professor Dr. Karin von Welck (Hamburg), die den Prozess intensiv begleitet und u. a. in einem Bürgergespräch die Notwendigkeit der Reform erläutert haben, konnte der neue Satzungsentwurf nun erfolgreich verabschiedet werden. Da es sich beim Wissenschaftsrat um eine von Bund und den Ländern eigens für solche Beratungsaufgaben unterhaltene Institution von höchstem Ansehen handelt, bildet sein Gutachten für die Zuwendungsgeber des Deutschen Literaturarchivs Marbach, den Bund und das Land, eine der wichtigsten Entscheidungsgrundlagen für Mittel und Stellen.
In einer ersten Reaktion auf die geglückte Reform erklärte Professor Dr. Manfred Erhardt, Präsident der Deutschen Schillergesellschaft, hiermit habe der Verein den Beweis seiner Zukunftsfähigkeit erbracht: „Jetzt hat Marbach die Satzung, die der Dynamik seiner Institute und der Leistung seiner Mitarbeiter ent-spricht.“ Auch die Zuwendungsgeber von Bund und Land äußerten ihre Befriedigung über den glücklichen Ausgang des Reformunternehmens. Die neuen Gre-mien sollen nun zügig eingerichtet und besetzt werden, bereits im Juli 2012 sol-len die ersten Wahlen stattfinden.
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